Versäumnisurteil im Stufenverfahren Unterhalt
vom 24.2.2024
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Silke Birkenmaier-Wagner / Augsburg
Nun das war meiner Ex dann doch wohl nicht genug und sie beschloss vor kurzem noch einmal nach meinen Einkünften über ihre Anwältin zu fragen, worauf mir nun die Hutschnur geplatzt ist. ... Die zweite Frage: das Säumnisurteil für die Herausgabe der Informationen ist ja erst der erste Schritt. ... Muss die Gegenseite dann die letzten verfügbaren Informationen auch in die Klage als Beweis nehmen und wird dabei auch meine Zahlungsmoral und die Höhe der aktuellen Zahlungen auch berücksichtigt oder können die einfach irgendetwas verlangen und es wird ohne eine logische Überprüfung der vorhandenen Informationen (diese sind aj nicht uralt) der Antrag bewilligt?