Bewertung online veröffentlichen trotz getroffener Vereinbarung
3. Oktober 2019 15:56
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Hallo,
Folgende Vereinbarung habe ich unterschreiben:
Vereinbarung auf Erstattung mit wechselseitigem Erlass von sämtlichen Forderungen
Hiermit verzichte ich, MEIN NAME auf sämtliche weitere Forderungen gegen die NAME Friseur.
Im Gegenzug erhalte ich 60% (234 EUR) meines gezahlten Betrages, für die erhaltenen Dienstleitungen (ohne Produkte) auf mein Konto erstattet.
234,00 EUR entsprechen genau 60% von dem am 29.08.2019 gebuchten 390,00 EUR für die Farb-und Schnitt Dienstleitungen.
Des Weiteren verzichtet die Name Friseur auf ihr Recht zur Nacherfüllung und zahlt mein Name den Betrag unverzüglich auf das angegebene Konto aus.
Mein Name verzichtet im Weiteren auf jedwede Bewertung im Internet.
Beide Parteien sind mit dieser Regelung gütlich übereingekommen.
Meine Frage:
Ich möchte - da sich der Vorgang immer mehr verschlimmert - DOCH eine Bewertung online stellen und ehrlich meine Erfahrung zu der Dienstleistung teilen.
Gibt es ein Gesetz welches mir verbietet, meine Bewertung online zu stellen -> welchen Wert hat obige Vereinbarung (wenn es zb zur Klage gegen mich kommt)?
Ich hatte bereits eine Frage zu diesem Thema gestellt und ein Rücktritt der Vereinbarung ist nicht möglich.
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen, Nadine Piesold