April 2021 haben meine Frau und ich eine Einbauküche zu einem Kaufpreis von EUR 24.999,- gekauft, welche gemäß Kaufvertrag spätestens nach 16 Woche aber "eigentlich" schon innerhalb von 12 Wochen geleifert werden sollte. 90% des Kaufpreises habe ich umgehend nach Rechnungserhalt via Trauhandvereinbarung auf das Konto eines RA eingezahlt, da liegt das Geld auch noch. ... Am 20.09.2021 habe ich die Abschlussrechnung (EUR 2.500,-) erhalten, die ich nicht bezahlt habe und schriftlich am 04.10.2021 mit dem Vermerk Zahlung erst nach vollständiger Lieferung gemäß Kaufvertrag zurück gewiesen habe. ... Meine Fragen sind daher: - Kann ich in teilen vom Kaufvertrag zurücktreten und mir eigenständig einen Herd besorgen und welchen Betrag kann ich hierfür in Abzug bringen, vom Verkäufer wird der Herd mit EUR 1.400,- exkl.