Die Mietwohnung habe ich fristgerecht zum 31.07.2005 gekündigt, in der Kündigung habe ich erwähnt, dass ich möglichst zum 28.02.2005 die Wohnung verlassen möchte. Es hat sich nunmehr ein Nachmieter gefunden, der die Wohnung zum 01.04.05 übernimmt. Mein Nachmieter hat den Mietvertrag bereits unterschrieben.
Ende Januar habe ich die Kündigung abgeschickt. ... Morgen sollten wir uns in meiner Wohnung treffen um mit den Nachmietern den neuen Mietvertrag zu unterschreiben. ... Ich bin extra aus der Ukraine hergeflogen, wegen Ihnen. ich werde den Termin morgen mit den Nachmietern absagen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt." ... Er hält nach wie vor an der Bindung fest, kommt mir lediglich insofern entgegen, dass ich per Aufhebungsvertrag aus dem Mietvertrag raus komme, wenn ich einen geeigneten Nachmieter gefunden habe. ... Eine außerordentliche Kündigung muss in diesem Fall doch möglich sein.
Ein Reihenhaus wurde über eine Maklerin mir angeboten. Zunächst sollte ein Mietvertrag per Fax mit meiner Unterschrift an die Maklerin gesandt, damit mein Mietinteresse bezeugt werden sollte. Gleichzeitig sollten 2 von mir unterschriebene Mietverträge an den Wohnungseigentümer geschickt werden, damit nach seiner Unterschrift der Mietvertag gültig wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, Zur Situation: Wohnung Anfang Juni fristgerecht zum 31.08.2016 gekündigt, geäußerter Auszugswunsch zum 31.07.2016 gegen Stellung geeigneter potenzieller Nachmieter. ... Die HV teilte mir daraufhin mit, dass man meine Kündigung erst zum 15.8. akzeptieren würde.
Wir haben mit einem Untermieter ein Unter-Untermietvertrag geschlossen.Dieser Vertrag würde noch zwei Jahre laufen. Der Hauptmieter ist auch in diesen räumen und will uns immer sagen was wir dürfen und was nicht, naja auf jeden fall wollen wir raus aus diesem Vertrag. In unserem Vertrag sind die räume eingezeichnet in farbe die uns zur Verfügung stehen alle anderen räume gehören uns nicht.
Zusätzlich informierte ich den Vermieter, das ich Ihm entgegenkommen würde, indem ich mich um Nachmieter kümmere und die Wohnung leer räumen werde. ... Zusätzlich wollte die Hausverwaltung nochmals eine postalische Kündigung von mir, sowie die Sterbeurkunde und gab an, sollte ich einen Nachmieter haben, wird der Mietvertrag erst dann aufgelöst.
Als ich meinen Vermietern meine Kündigung mitteilte, baten sie mich einen Nachmieter für die Wohnung zu finden. ... Schließlich konnten sich meine Vermieter aber in letzter Minute doch noch für einen Nachmieter entscheiden.
Die neue Geschäftsleitung hat mir zwar angeboten daß ich die Bauten abbauen und mitnehmen darf, einen Verkauf der selben an einen Nachmieter aber untersagt.
Wie lange muß man Miete zahlen, wenn der Mieter einen Schlagananfall hatte und auf den Rollstuhl angewiesen ist, die Rente aber nur 500€ im Monat beträgt, sofort ins Pflegeheim musste und dort auch sofort ein Sozialantrag gestellt wurde? Die Wohnung befand sich im 1. Stock und das Haus ist nicht behindertengerecht.
Sehr geehrte Damen und Herren, in einem 1999 durch ein Ehepaar geschlossenen Mietvertrag ist als Mietdauer angegeben: Der Vertrag beginnt am xx.xx.1999 und dauert lebenslang. Gleichzeitig ist ein Verzicht auf die Eigenbedarfskündigung des VM festgehalten. Nunmehr ist die Frau des Mieters vor einem Jahr verstorben und dem Witwer ist die Wohnung zu groß - er fühlt sich aber an den Passus "lebenslang" gebunden.