Kündigung Betreuungsvertrag
vom 2.12.2007
35 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
Können wir in unserer Kündigung einen entsprechenden Hinweis hinzufügen, dass wir bei Schließung des Vereins oder bei gravierenden Änderungen wie erhebliche Erhöhung der Kosten (magels Förderung) aus der Zahlungspflicht zu nehmen sind? Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wäre zwar aus unserer perönlichen Sicht durchaus gerechtfertigt, könnte aber vor Gericht wohl nicht nachgewiesen werden können.