Auszahlung eines Erbteils bei bestehendem Wohnrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Hoyer / Regensburg
In ihrem Testament hat sie folgendes verfügt: Sohn A erbt 1/2 Gesamtvermögen, Sohn B ( das bin ich) erbt 1/4 Gesamtvermögen, Tochter C erbt 1/4 Gesmtvermögen. Da Sohn A beim Kauf des Hauses DM 6000.- investierte und sämtliche anfallende Reparaturen ausführte, bleibt sein Wohnrecht ( laut Testament, aber nicht im Grundbuch eingetragen) bis zu seinem Lebensende erhalten.