Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Mit der jetzigen Übertragung fallen keine Ausgleichszahlungen an die Geschwister an, wenn Ihre Mutter dies nicht ausdrücklich verlangt. Sie kann Ihnen die Immobilien also schenken.
Mit der Schenkung beginnt die 10-Jahres-Frist für die Abschmelzung zu laufen, wenn Ihre Mutter sich nicht den Nießbrauch vorbehält. Nach zehn Jahren könnten die anderen Kinder folglich keine Pflichtteilsergänzungsansprüche mehr aufgrund der Schenkung geltend machen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-