Sehr geehrte Anwälte, ich wüsste gerne, welche Möglichkeiten ich habe um ALG1 für eine 2 ½ monatige Arbeitslosigkeit zu bekommen ohne, dass eine Arbeitgeberbescheinigung von meinem ehemaligen Arbeitgeber beauftragt wird. Der Hintergrund ist, dass ich meinen ehemaligen Arbeitgeber über meine zwischenzeitliche Arbeitslosigkeit nur sehr ungern informieren möchte, da ich diesen als Referenzgeber für zukünftige Berufschancen in der Schweiz unbeeinflusst halten möchte. Ich bin ein Arbeitnehmer, der wegen einer vorausgehenden etwas fachfremdere Bereiche umfassender Selbstständigkeit sonst wenig berufliche Referenzen vorzuweisen hat.