(die angst verfolgt mich heute noch) zu den kindern hatte und hat er sehr wenig kontakt. kein geregeltes besuchsrecht. wenn er lust hat holt er sie sich alle 2 monate mal für 1 stunde. ... schon aufnehmen lassen, das ich das alleinge aufenthaltsbestimmungsrecht habe, wo mein ex mann unterschrieben hat. ich denke sie erkannte damals schon meine not, sowie meine angst und das proletenhafte getue von meinem ex. ich könnte noch viele viele weitere schlechte beispiele aufzählen, wo der vater meiner kinder absolutes desinteresse an den mädchen zeigt. (selbst beim unterhalt, und sonstige aufwandsgeldern wie klassenfahrt, brille, schulbücher usw) in diesen 4 jahren haben sie gerade mal eine nacht bei ihm verbracht, in der er aber joggen mußte und anschließend seine kumpels zum grillen eingeladen hat.private sowie persönliche gespräche liefen bisher nie zwischen den dreien.ich habe ihn mehrmals nett, gebeten, sich mit den mädchen auszusprechen,jeder soll dem anderen sagen, was ihm traurig macht, was ihn ärgert...aber reden und handeln sind bei ihm zweierlei seiten. charlott, weinte oftmals, sie litt sehr unter dem desinteresse. jetzt leidet sie nur noch, wenn sie zu einem treffen seitens seiner familie vorgeführt wird. wenn ich die mail abgesendet habe, fallen mir unter garantie noch weitere sachen ein, die ich sicherlich gern aufgeschrieben hätte... können sie mir bitte rechtliche auskunft geben?