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Visum zur Eheschließung

8. August 2013 20:58 |
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Ausländerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Zusammenfassung

Bearbeitungsdauer eines Antrags für ein Ehegattenvisum.

Guten Tag , meine Verlobte hat vor einem Monat ein Visum bei der dt. Botschaft beantragt. Die Hochzeit soll am 27.9. stattfinden. Es wurde auch schon ein Interview mit ihr gemacht um eine Scheinehe auszuschließen, bzw wie gut sie mich kennt.
Jetzt warte ich jeden Tag auf Post von der AB aber es kommt nichts und die Zeit rennt uns weg. Sie soll ja auch nicht einen Tag vorher anreisen.
Kommt die AB in jedem Fall auf mich zu oder entscheiden die Bearbeiter nach anderen Kriterien ?
Ich war schon mal mit einer Frau aus Kamerun 10 Jahre verheiratet und habe 2 Kinder mit ihr. Die Ehe wurde nach 4 Jahren Trennung gerade erst geschieden.
Spielt das eine Rolle ?
Ich bin Selbstständig, brauche ich einen Nachweiss dass ich meine Verlobte nach der Hochzeit unterhalten kann ? Incl des Unterhalts der 2 Kinder meiner Ex ?
Der Umsatz meiner Firma schwankt sehr stark, reicht ein Durchschnittswert der letzten 3 Monate nachgewiesen durch meinen Steueberater ?

8. August 2013 | 21:20

Antwort

von


(111)
Marburger Straße 5
10789 Berlin
Tel: 030 48625802
Web: https://www.nadiraschwili.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Die Durchschnittliche Bearbeitungsdauer der Anträge bei der Berliner Ausländerbehörde liegt bei 4-6 Wochen. Natürlich ist eine entsprechende Nachfrage nicht schädlich um den Prozess evtl. etwas zu beschleunigen. Sofern die Unterlagen bei der Botschaft vollständig eingereicht wurden, sollte die Bearbeitung des Antrags innerhalb von 6-8 Wochen erfolgen (so lange dauert es bis Ihre Verlobte das Visum in der Botschaft ausgehändigt bekommt). Die Bearbeitungsdauer ist jedoch abhängig vom Land in dem sich die Botschaft befindet. Sofern Ihre Verlobte das Visum bei der deutschen Botschaft in Kamerun beantragt hat, können die Informationen über die Bearbeitungszeit der Anträge meist auf der entsprechenden Internetseite abgerufen werden.

Für die Erteilung eines Ehegattenvisums ist ein Einkommensnachweis im Regelfall nicht erforderlich. Auch die Tatsache, dass sie bereits verheiratet waren spielt - sofern Sie ordnungsgemäß geschieden sind - keine Rolle.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Nadiraschwili, Rechtsanwaltt


Rechtsanwalt Alexander Nadiraschwili, LL.M.
Fachanwalt für Steuerrecht

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