Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Soweit die Nachbarn nur Mieter sind, hat auch der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass die Ruhezeiten eingehalten werden.
Sie sind nicht verpflichtet die von Ihnen beschriebenen Ruhestörungen hinzunehmen. Soweit ein klärendes Gespräch zwischen Ihnen und den Nachbarn nicht möglich ist, bleibt Ihnen letztlich nur die Polizei zu informieren oder aber letztlich nur der gerichtliche Weg auf Unterlassung. Hierzu ist es sinnvoll ein sog. Lärmprotokoll zu führen, in welchem exakt die Art des Lärmes, die Dauer und die Intensität beschrieben wird. Besser noch sind Zeugen.
Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf § 117
des Ordnungswidrigkeitengesetzes. Dort heißt es, dass derjenige ordnungswidrig handelt, der ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Soweit also die Ruhestörungen nicht unterbleiben, empfiehlt es sich immer wieder die Polizei zu verständigen. Dies macht jedoch nur bei dauerhaftem Lärm (Musik, Feiern) Sinn.
Bei den kurzen Ruhestörungen, wie dem Türen knallen, bliebe nur der gerichtliche Weg, wenn ein Gespräch nicht den gewünschten Erfolg verspricht.
Aus Ihrem Sachverhalt konnte ich nicht entnehmen, ob Sie nur Eigentümer Ihres Hauses oder auch das des Nachbarhauses sind. Sollten Sie nicht Eigentümer des Nachbarhauses sein, suchen Sie das Gespräch mit dem Eigentümer.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen
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Rechtsanwältin Daniela Weise-Ettingshausen
Hallo,
vielen Dank für die Antwort.
Der Vermieter ist einer aus dem Dorf, den ich auch kenne. Sie sagen, er muss auch dafür sorgen, dass die Mieter die Nachtruhe einhalten. Habe ich auch eine Möglichkeit gegen den Vermieter vorzugehen?
Wenn ich klage, was für Chancen hätte ich dann? Und was wäre, wenn die Mieter dann weiterhin laut bleiben?
Gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Sie sollten den Vermieter ansprechen und diesen auf die Ruhestörungen durch die Mieter hinweisen und ihn bitten, dafür Sorge zu tragen, dass keine weiteren Ruhestörungen auftreten. Sie können sich insoweit auch auf das nachbarrechtliche Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme berufen. Ggf. weiß der Vermieter überhaupt nicht, dass die Mieter derart Lärm verursachen.
Eine Unterlassungsklage können Sie nur gegen die Mieter selbst erheben, da diese die Verursacher des Lärms sind. Die Erfolgsaussichten hängen dabei entscheidend davon ab, ob Sie die Ruhestörungen beweisen können. Daher sollten Sie mindestens vier Wochen lang ein Lärmprotokoll führen bzw. Zeugen hinzuziehen.
Werden die Mieter zur Unterlassung verurteilt, aber diese halten sich nicht daran, können Sie das Urteil vollstrecken. Hierbei wird ein Ordnungsgeld und ersatzweise Ordnungshaft angeordnet.
Ich wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg, dass Sie schnellstmöglich wieder in Ruhe wohnen und vor allem schlafen können.