USt-IdNr. als Kleinunternehmer
vom 11.4.2010
50 €
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Ich erwarte einen Unternehmensgewinn von ca. 1000-2000 Euro vor Steuern. ... Ich habe also im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung Folgendes angekreuzt: "Ich beantrage eine USt-IdNr., weil innergemeinschaftliche Erwerbe zu versteuern sind, da die Erwebsschwelle von 12.500€ jährlich voraussichtlich NICHT überschritten wird, auf die Erwerbsschwellenreglung jedoch für die Dauer von mind. 2 Jahren verzichtet wird (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/UStG/1a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1a UStG: Innergemeinschaftlicher Erwerb">§ 1a Abs. 4 UStG</a>).