Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Banküberweisung Nach Deutschland

5. Dezember 2014 08:09 |
Preis: 75€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Generelle Themen


Beantwortet von

Sehr geehrter Herr Anwalt,
Habe meinen Wohnsitz in Deutschland, lebte aber bisher über 6 Monate im Jahr in Asien. Habe in Deutschland Einkommen und bezahle Steuern auf die Einkünfte. Im Ausland habe ich ein kleines Anwesen, das ich verkaufen will. Kann ich Oder sogar der Käufer direkt das Geld von dort auf mein deutsches privates Konto überweisen, und wird dem Finanzamt Mitteilung gemacht, so dass es evtl.besteuert werden muss. Muss ich dann den Nachweis erbringen, woher das Geld stammt?
Herzliche Grüße und danke für Ihre Antwort

5. Dezember 2014 | 09:42

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Zu beachten ist die Meldepflicht nach § 26 Außenwirtschaftsgesetz in Verbindung mit §§ 64 ff. Außenwirtschaftsverordnung. Hiernach müssen ein- und ausgehende Zahlungen aus dem Ausland über 12.500 EUR bei der Bundesbank gemeldet werden, was bei Privatpersonen auch per Telefon erledigt werden kann. Details hierzu finden Sie z.B. unter http://de.wikipedia.org/wiki/Meldevorschriften_im_Außenwirtschaftsverkehr

Es ist auch nicht auszuschließen, dass bei einer hohen Überweisung aus dem Ausland das Finanzamt hiervon informiert wird und Sie entsprechende Nachweise erbringen müssen. Inwieweit Sie den Kaufpreis versteuern müssen, hängt u.a. davon ab, wie lange die Immobilie in Ihrem Eigentum war, siehe § 23 Einkommensteuergesetz. Besteht demnach eine grundsätzliche Steuerpflicht in Deutschland, müsste in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land besteht, in dem das Anwesen sich befindet. Bezüglich dieser Punkte sollten Sie sich von Ihrem Steuerberater beraten lassen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 5. Dezember 2014 | 09:51

Vielen Dank erstmal. Ja, es besteht ein doppelversteuerungsabkommen. Die Immobilie ist nicht direkt in meinem Besitz, da Ausländer kein Eigentum haben dürfen. Also gibt es einen sog. Namensgeber, der mir eine größere Summe auf mein Konto überweisen würde. Wäre es in diesem Fall anders?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. Dezember 2014 | 10:57

Vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:

Entscheidend ist, ob die Zahlung von einem Gebietsfremden auf dessen Rechnung an einen Gebietsansässigen erfolgt, was nach Ihrer kurzen Schilderung der Fall zu sein scheint. Dann würde eine Meldepflicht bestehen.

Da der Verkaufserlös im Endeffekt ja Ihnen zufliesst, dürfte sich auch an der steuerlichen Einschätzung nichts ändern - dies kann im Endeffekt aber nur Ihr Steuerberater unter Einsichtnahme in alle Unterlagen beurteilen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Jan Wilking, Rechtsanwalt

ANTWORT VON

(2753)

Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER