Offensichtlicher Transportschaden gegen reine Quittung zugestellt
vom 10.6.2020
für 49 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Ich habe folgenden Fall. Ich habe einen hochpreisigen TV bei einem Onlinehändler gekauft 14.05.20 und bei der Filiale der Spedition selber abgeholt 27.05.20 da die Zustellung zu mir nach Hause aus organisatorischen Gründen nicht möglich war. Beim Abholen des Fernsehers in der Speditionsfiliale habe ich den Übergabeschein unterschrieben ohne vorher das Paket gesehen zu haben da räumlich verschiednene Orte.