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Autokauf

3. November 2008 12:49 |
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Kaufrecht


Nachricht: Betreff: Autokauf, Auto geht stänig aus Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen PKW ueber mobile.de gekauft ( Seat Marbella Bj 1994 Preis 300EUR). Ein ADAC Kaufvertrag fuer den privaten Verkauf wurde abgeschlossen. Fahrzeugbeschreibung unter Mobile.de war: " Auto faehrt einwandfrei,..." Im Kaufvertrag sind keine Maengel angegeben. Das Auto war beim Kauf abgemeldet, wodurch keine Probefahrt moeglich war. Ich konnte das Auto lediglich ca. 10m auf Privatgrund fahren. Hierbei stellte ich keine Maengel fest. Der Tank war annaehernd leer. Nach der Zulassung holte ich das Auto ab. Nach 500m ging der Motor das erste mal aus. Dies wiederholte sich auf der Heimfahrt ( ca. 30Km ) sechs mal. Am nächsten Tag stellte ich fest, das der Tank undicht ist und der Motor immer nach ca. 3-5km ausgeht ( bei vollem Tank). Der Verkäufer bleibt bei der Aussage: Fahrzeug lief bei Ihm einwandfrei und benzinverlust konnte er nicht feststellen. Ich habe meiner Meinung nach ein fahrtuechtiges Auto gekauft. Der Verkaeufer hat auf keine Mängel hingewiesen, im gegenteil, er hat geschrieben: "auto faehrt einwandfrei". Der Verkaeufer hat arglistig Maengel verschwiegen und ich moechte daher vom Kaufvertrag zuruecktreten.

Sehr geehrter Fragesteller,

nach Ihren Angaben dürften in dem Kaufvertrag die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen worden sein.

Insoweit haftet der Verkäufer nur, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Dass der Verkäufer den Mangel (Tank undicht) kannte, ist aufgrund der von Ihnen geschilderten Umstände gut möglich. Letztlich sind Sie jedoch beweispflichtig dafür, dass der Verkäufer den Mangel zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrages kannte. Eine Klärung dieser Frage könnte ein Sachverständigengutachten ergeben; die Kosten dafür wären jedoch angesichts des Kaufpreises unverhältnismäßig.

Setzen Sie daher dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung (diese ist vorrangig gegenüber dem Rücktrittsbegehren). Fordern Sie ihn auf, innerhalb von 14 Tagen einen Seat Marbella zu übergeben, der der vereinbarten Kaufsache entspricht. Es ist davon auszugehen, dass der Verkäufer dies nicht kann. Nach fruchtlosem Fristablauf können Sie dann mindern, Schadensersatz verlangen oder aber vom Kaufvertrag zurücktreten. Fordern Sie beim Rücktrittsbegehren den Verkäufer dazu auf, den Wagen bei Ihnen abzuholen und den Kaufpreis zurückzuerstatten. Kommt der Verkäufer dem nicht nach, so käme eine Klage in Betracht, wobei sich die Chancen für Sie nach dem derzeitigen Sachstand als recht ordentlich darstellen dürften.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

--
Mit freundlichen Grüßen
St. Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt
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