Ich habe bei dem Versandhändler reklamiert und eine Frist zur Reparatur von 15 Tagen gesetzt, der Versandhändler versuchte mich direkt an den Hersteller zu verweisen, was ich mit Bezug auf das Mängelgewährleistungsrecht ablehnte und forderte in der selben Mail nochmals auf, den Schaden bis zum 29.9.16 zu beheben. ... Am 25.9. schrieb ich den Versandhändler nochmals an, da ich seit dem 19.9. nichts mehr von ihm gehört hatte, erst als ich dann nochmals am 28.9. den Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens direkt anschrieb und meinen Unmut kundtat und auf die Rücknahme des Crosstrainers bestand, wurde man wieder aktiv und teilte mir folgendes mit: Das eine Rücknahme nur nach dreimaligen erfolglosem Reparaturversuch möglich wäre und das in der Garantiezeit der Hersteller für die Raparatur zuständig sei, von einer Garantie, war aber bei dem Kauf nichts bekannt, steht auch nirgendswo und das man meine Daten ( Telefonnummer ) durchaus an den Hersteller weitergeben dürfte. ... Denn eine Reparatur des Crosstrainers möchte ich nun nicht mehr zu lassen, sondern das Gerät zurück geben und bei einem anderen Händler einen anderen kaufen und muss ich wirklich akzeptieren, das man meine Daten einfach so weitergibt?