Guten Abend,
Ihre Frage ist scheinbar nicht komplett rübergekommen. Ich gehe davon aus, daß Sie einen Gebrauchtwagen gekauft haben und -hier setzt Ihre Schilderung ein- drei Wochen später der Endschalldämpfer abgebrochen ist.
Grundsätzlich haftet Ihr Verkäufer für Sachmängel bis zu zwei Jahren nach dem Kauf. Nur bei Privatverkäufen kann der Verkäufer eine Gewährleistungshaftung vollständig ausschließen. Dies betrifft dann aber auch nur Mängel, die der Verkäufer nicht selbst kannte und verschwiegen hat.
Wenn der Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach der Übergabe des Fahrzeuges auftritt, gibt es zu Ihren Gunsten die gesetzliche Vermutung, daß der Mangel bereits bei Übergabe des Fahrzeuges vorhanden war. Ihr Verkäufer müßte also beweisen, daß der Schalldämpfer erst nach dem Kauf begonnen hat, zu rosten. Sie sollten vorsorglich das defekte Teil aufbewahren, da es möglicherweise zu einer Begutachtung durch einen Sachverständigen noch benötigt wird.
Grundsätzlich müßten Sie Ihrem Verkäufer noch die Möglichkeit geben, den Mangel zu beseitigen. Dies ist nur dann nicht der Fall, wenn dieser eine von Ihnen gesetzte Frist bereits hat verstreichen lassen oder eine Beseitigung ernsthaft und endgültig verweigert hat.
Ob der Verkäufer den oben genannten Beweis führen kann, ist natürlich Sache des Einzelfalls, die ich von hieraus nicht beurteilen kann. Ich halte es allerdings für ausgeschlossen, daß der Rost erst nach der Übergabe aufgetreten ist. Wenn Sie einen etwaigen Schadensersatzanspruch vor Gericht durchsetzen, haben Sie auch einen Anspruch darauf, daß Ihr Verkäufer Ihre Anwaltskosten vollständig erstattet.
Ich hoffe, ich habe Ihnen weitergeholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Straße 19
26603 Aurich
Tel 04941 60 53 47
Fax 04941 60 53 48
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
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