Möglichkeiten einer Einbürgerung
vom 6.6.2012
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Ariane Hansen / Erkrath
Sie ist seit ca. 1998 in Deutschland, die ersten 2,5 Jahre volle 12 Monate, d.h. 28 Monate und ab 2002 jeweils 6 Monate Aufenthalt in Jahr. Das wären zusammengerechnet ca. 7,5 Jahre gesamt. ... Der Berater war der Meinung, dass der Grund an der begrenzten Aufenthaltdauer von nur 6 Monaten im Jahr liege.