Kürzlich gab es zu einer ähnlichen Angelegenheit ein Urteil, aus dem sich schlussfolgern läst, dass die Abmahnung die ich damals bekam nicht berechtigt gewesen wäre (http://www.suchmaschinen-und-recht.de/urteile/Landgericht-Hamburg-20041221.html). ... Folgende Erklärung gab ich ab: "Starfbewährte Unterlassungserklärung Herr A als Inhaber der Firma B, ### verpflichtet sich hiermit gegenüber der Firma C, vertreten durch den Geschäftsführer D, ### 1. es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr / zu Zwecken des Wettbewerbs die Marke ´E´ als Keyword zur Schaltung eines Adverts im Internet zu benutzen. 2.