Mein Schwiedervater ist Rentner und erhält nur EUR 400,00 Rente. Aus diesem Grunde erhält er Leistungen aus der Grundsicherung. Er besitzt ein Auto, dass aber nichts wert ist.
Allerdings reichte dieses Einkommen letztentlich nicht aus, um z.B. monatlich für die vorgenommene Betreuung durch meine Ehefrau eine Aufwandsentschädigung zu zahlen i.S. eines sogenannten Mini-Jobs. Daraufhin haben meine Ehefrau und ich eine von uns unterzeichnete Stundungserklärung mit Datum vom 05.03.2008 deklariert, dass im Todesfalle meines Vaters ein Betrag als Aufwandsersatz für die Pflege und Betreuung meines Vaters aus dem Nachlassvemögen an meine Ehefrau zu zahlen sind. 10) Ist diese Stundungserklärung, die von meiner Ehefrau und mir i.S. des BGB`s aufgrund der mir erteilten Vorsorgevollmacht wirksam und als Verbindlichkeit anrechnungsfähig auf das Nachlassvermögen meines Vaters?
Hallo. Meine Frage stelle ich ausgehend davon, dass meine Eltern ihrer Unterhaltspflicht mir gegenüber genüge getan haben und diese erloschen ist. Wenn genanntes zutrifft würde ich nach BaföG theoretisch ,,unabhängig´´ gefördert.
Guten Tag, ich habe einen Einbürgerungsantrag in April 2008 gestellt und habe bis jetzt NIX von dem Ausländeramt gehört. Sie sagten es kann 6 Monate dauern... Ich Januar 09 habe ich mal dort gemailt und gefragt ob "Neuheiten" gäbe, sie antworten: "Ihr Antrag ist jedoch bereits seit einiger Zeit in Bearbeitung.
Ich will mich nicht finanziell ruinieren und es heißt ja, wenn mal was steht, wird es nicht mehr abgerissen, schlimmstenfalls muss der Bauherr eine Strafe zahlen.
Die Kosten der Unterhaltung haben die Eigentümer der berechtigten und der belasteten Grundstücke zu tragen, und zwar im Verhältnis der Zahl der auf allen Grundstücken Flst Y1 und Flst X1 bis X6 befindlichen Stellplätze.
Im Bauantrag wird angekreuzt, dass die standesrechtlich vorgeschriebene Versicherung vorliegt, allerdings ohne die vorgesehenen Angaben zur Versicherungsgesellschaft zu machen. Das Bauamt moniert das nicht. Nachträglich stellt sich heraus, dass der Architekt im Bekanntenkreis schon vor längerer Zeit erklärt hat, dass er seine Versicherung hat auslaufen lassen.
Hallo Habe ein paar generelle Fragen die mir und anderen Lesern helfen sollen. Es geht ums Auswandern ins Ausland und den richtigen legalen Vorgang. Ich bin Portugiese und in Deutschland geboren meine Eltern sind beide Portugiesen ich besitze daher immer noch die portugiesische Staatsangehörigkeit und die unbefristete Deutsche Aufenthaltsgenehmigung.
Meine Mutter lebt seit September 2019 in einem Pflegeheim. Da die monatlichen Kosten weit über der Rente meiner Mutter liegen, haben wir einen Antrag beim Sozialamt auf Übernahme der restlichen Heimkosten gestellt. Vor 14 Tagen erhielten wir die Antwort des Sozialamts, dass der Antrag vorerst abgelehnt wurde!
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte, in nachstehender Angelegenheit benötige ich Rechtssicherheit. Bitte zitieren Sie in Ihrer Antwort nicht ausschließlich Paragraphen. Bitte antworten Sie auch....zu 1. ...zu 2. .etc..
Im Jahr 2000 trennt sich Frau X von ihrem Mann und nimmt den Fahrzeugbrief mit, damit Herr X den Wagen nicht ohne ihre Zustimmung verkaufen kann. Frau X möchte bei einem Verkauf die Hälfte vom Erlös haben, teilt sie Herrn X mit. Herr X geht zum Verkehrsamt, sagt aus, dass der Fahrzeugbrief unauffindbar ist und er einen neuen braucht, und unterschreibt dazu beim Amt eine Eidesstattliche Aussage.
Ich rief die Dame vom Zoll an und sagte, dass ich nicht alles auf einmal zahlen konnte, ich habe aber jetzt feste Arbeit habe und moechte den geforderten Betrag von ca. 12 Tausend Euro in Raten zurueckzahlen. Ich koennte auf Grund meines Anfangsgehalts monatlich aber nicht mehr als 200 Euro zahlen. ... Ich antwortete, dass es fuer Sie keinen Sinn macht, weil sich dieser im Ausland befindet, ich noch meiner Frau Unterhalt zu zahlen habe und anderweitige Schulden auch noch abzuzahlen sind.
Wir sind uns im klaren, daß wir auf diesen Grundstücken für den Unterhalt von Bewegungsflächen, Versorgungsleitungen und Verkehrssicherung zu sorgen haben.
Mein Frau (russische Staatsbürgerin) und ich (deutscher Staatsbürger) haben uns im Oktober 2006 kennengelernt und für knappe zwei Jahre eine Fernbeziehung geführt, im Juli 2008 ist sie zu mir gezogen und hat erstmal einen Sprachkurs gemacht bis sie im Oktober 2010 ein Zweit-Studium anfing, das sie auch immer noch anstrebt, allerdings hat sie seit Mai 2013 einen befristeten Job den sie täglich nachgeht. Wir haben im Juni 2011 schliesslich geheiratet. In der Zeit seitdem sie in der BRD ist, wohnen wir immer noch, in meiner auf mich angemieteten Wohnung und ich habe sie zu 100% immer finanziell unterstützt und mache das nach wie vor noch.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frau und ich wollen sich scheiden lassen. Ich wohne ca. 260 km vom Wohnort meiner Frau und ehemaligem gemeinsamen Wohnort entfernt. Kinder sind nicht vorhanden, gemeinsamer Besitz (Immobilien, KFZ, Wertanlagen etc.) ebenfalls nicht.
Guten Tag. Der Vater meiner 17 jährigen Tochter zahlt z.Z. einen Mindestunterhalt von 288,- Euro, da er im vergangenen Jahr unbefristete Arbeit fand. Es bestehen aber noch aus der Vergangenheit hohe Unterhaltsschulden (der Unterhaltsanspruch ist seit 2003 betitelt).
Unterhalt hat er auch nie gezahlt. ... Wenn er jetzt tatsächlich die Vaterschaft anerkennt und natürlich dann auch Unterhaltzahlen muss, könnte er ja nach neustem Recht auch das gemeinsame Sorgerecht anstreben.