Darf ich einen Aufenthaltstitel nach Art. 21 bekommen?
beantwortet von
Notar und Rechtsanwalt Gero Geißlreiter / Göttingen
Sehr geehrter Herr Anwalt, ich komme aus Afrika und bin im Mai 2014 zum ersten Mal zum Promovieren (Doktorarbeit) in Germanistik nach Deutschland gekommen. Das Studium ist ganz normal gelaufen. Ich hatte damals den Art. 16.