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Umtausch Führerschein

15. April 2025 06:03 |
Preis: 60,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,ich möchte meinen in Polen offiziell gemachten Führerschein in einen deutschen Führerschein umtauschen. Was muss ich beachten und was kann mir/meinen Führerschein passieren.
Mfg Ronald

15. April 2025 | 06:27

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Der Umtausch eines in Polen ausgestellten Führerscheins in einen deutschen Führerschein ist grundsätzlich möglich, allerdings sind hierbei einige wichtige rechtliche Punkte zu beachten. Die Voraussetzungen und Konsequenzen richten sich insbesondere nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und deutscher Gerichte.

1. Gültigkeit des polnischen Führerscheins in Deutschland
Nach § 28 Abs. 1 FeV wird eine in einem EU-Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis grundsätzlich in Deutschland anerkannt. Das bedeutet, dass Sie mit einem gültigen polnischen Führerschein auch in Deutschland fahren dürfen – sofern die Voraussetzungen von § 28 Abs. 4 FeV nicht greifen, etwa bei:

Entzug der deutschen Fahrerlaubnis (§ 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV),

Sperrfrist für die Neuerteilung (§ 28 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 69a StGB),

Wohnsitzverstoß (s.u.).

2. Voraussetzungen für die Umschreibung nach § 30 FeV
Sie können Ihren polnischen Führerschein in einen deutschen Führerschein ohne erneute Fahrprüfung umtauschen, wenn:

der polnische Führerschein noch gültig ist,

Sie ihren ordentlichen Wohnsitz jetzt in Deutschland haben,

kein Wohnsitzverstoß beim Erwerb des polnischen Führerscheins vorliegt.

Die zuständige Führerscheinstelle kann beim Umtausch Nachweise verlangen (z. B. Übersetzung, EU-Kartenführerschein, Meldenachweise).

3. Wohnsitzverstoß nach § 28 Abs. 4 Nr. 2 FeV
Ein sehr häufiger Streitpunkt bei Umschreibungen ausländischer EU-Führerscheine ist der Vorwurf eines Wohnsitzverstoßes. Gemäß Art. 7 Abs. 1 lit. e der Richtlinie 2006/126/EG (3. Führerscheinrichtlinie) muss der Führerscheininhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs mindestens 185 Tage seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellungsstaat gehabt haben.

Wenn Ihr Führerschein z. B. während eines nur kurzen Aufenthalts in Polen erworben wurde, obwohl Sie in Deutschland gemeldet waren, wäre der Führerschein nicht gültig erworben worden. In einem solchen Fall wird eine Umschreibung verweigert.

Achtung: Die Führerscheinstellen prüfen inzwischen regelmäßig, ob es sich um einen sogenannten „Führerscheintourismus" handelt. Wenn ein solcher Verdacht besteht, kann z. B. eine Eidesstattliche Versicherung, ein Mietvertrag in Polen oder ein Arbeitsvertrag als Nachweis verlangt werden.

4. Was kann passieren?
Wenn ein Wohnsitzverstoß oder ein vorheriger Entzug der Fahrerlaubnis festgestellt wird:

Keine Umschreibung wird vorgenommen (§ 30 FeV).

Der Führerschein kann für ungültig erklärt werden (§ 29 FeV).

Es kann ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) eingeleitet werden.

Falls Sie in Deutschland wieder fahren möchten, muss ggf. eine neue Fahrerlaubnis (ggf. mit MPU) beantragt werden (§ 20 FeV).

5. Empfehlung
Ich empfehle Ihnen:

Kopien und Übersetzung Ihres polnischen Führerscheins bereitzuhalten.

Nachweise über Ihren damaligen Wohnsitz in Polen zu sichern (z. B. Meldebestätigung, Mietvertrag, Arbeitsvertrag).

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Hagen Riemann
(Rechtsanwalt)


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