Pflicht/Bezahlung Überstunden/Bereitschaftsdienst
vom 14.12.2006
100 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Auszug aus dem Arbeitsvertrag bezüglich Überstunden: "Überstunden werden nur dann bezahlt, wenn sie vom Arbeitgeber ausdrücklich angeordnet wurden, die Arbeitszeit voll ausgenutzt wurde oder Nacharbeit nicht durch eigenes Verschulden erforderlich wurde. ... Irgendeine Erwähnung des Themas Bereitschaftsdienst existiert im Arbeitsvertrag nicht.