Entnahme von zum Gebäude gehörenden Bestandteilen durch den Eigentümer
vom 12.2.2012
59 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Ich habe die Kosten dafür getragen, mein Sohn mein Sohn hat die Arbeiten ausgeführt. ... Habe ich einen Anspruch auf Ersatz der entfernten Gegenstände und des aufgewendeten Arbeitslohnes für die Neuinstallation? ... Bitte nennen Sie mir auch einen Anwalt im Raum Dortmund mit einschlägigen Erfahrungen.