hallo & guten tag, vor rund 2 monaten habe ich einen gebrauchten wagen der marke tvr, model s 290 bj. 1990, laufleistung nach angaben des besitzers 50.000 km zum preis von 15.400 euro von dem inhaber eines autohauses gekauft. es ist ein relativ seltener englischer sportwagen - deshalb der noch recht hohe preis. der autohändler hat das fahrzeug jedoch privat verkauft - so auch der text im internet inserat bei autoscout, wo ich den wagen entdeckt hatte . allerdings wurde der wagen auch auf der website des autohauses angeboten per link zu autoscout und mobile.de. nun stellten sich nach dem kauf verschiedene mängel heraus. der fensterheber funktioniert nicht, das lenkgestänge stößt einseitig an die felge (das ist laut ausage meines kfz-meister sicherheitsrelevant) und hat schon mindestens 2 mm alu abgehobelt, lüftung defekt, das verdeck ist undicht ("alles dicht" war die aussage des besitzers),türschloss kaputt und zum guten schluss ist nun das getriebe defekt. reparaturkosten nur für das getriebe: rund 2000 euro. es hat einen lagerschaden. meine fahrleistung beträgt rund 1000 km. das fahrtzeug wurde als "topgepflegt" angeboten. der verkäufer kennt sich auch bestens mit autos und auch young- bzw. oldtimern aus. er besitzt rund 30 exotische fahrzeuge - in einer halle mit eigener hebebühne, in der sich auch mein wagen befand. hier wurde auch verkauft. das fahrzeug wurde von dem besitzer aus holland importiert und war nie auf ihn zugelassen. er hat es wohl nur weiterverkauft. auf meinen wunsch hat der besitzer ein dekra-gebrauchtwagengutachten anfertigen lassen - der wagen wurde als technisch einwandfrei eingestuft (was bezüglich des anschlagendnen lenkgestänges fragwürdig ist). zudem wurde der wagen zur hauptuntersuchung vorgeführt und kam (bei derselben dekrastelle) anstandslos durch. die dekra befindet sich direkt um die ecke seines eigenen autohauses - der verkäufer dürfte da sicher ein guter kunde sein. ich habe drei wochen nach dem kauf um nachbesserung des getriebeschadens gebeten - der verkäufer lehnt dies ab, ebenso eine wandlung des vertrages. man könnte seine argumentation mit: "davon hab ich nichts gewußt - gekauft wie gesehen - da haben sie halt pech gehabt" zusammenfassen. es liegt übrigens kein schriftlicher kaufvertrag vor. es wurde sozusagen per handschlag gekauft. wie sind nun meine aussichten, wenn ich mein recht gerichtlich durchsetzen möchte?