Arglistige Täuschung beim Hauskauf: Schimmel und Leerstand
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Durch die Wohnugsfühung wurde die Einsicht auf den Schimmel praktisch unmöglich (eine Mieterin wurde sogar angehalten die Türe bei klingeln nicht zu öffnen damit der sehr starke Befall in Ihrer Wohnung nicht erkennbar wird+würde dies auch Aussagen vor Gericht mit Lebenspartner als Zeuge) Informiert in ingendeiner Art wurde ich nicht (war mein ein Schimmelschaden oder ist vorhanden), das Haus wurde in angeblich Gutem Zustand in den Kaufvertrag aufgenommen. Weiterhin wurde der Kaufvertrag mit einem angegebenen Wohnungsleerstand geschlossen. ... Oder kann der Notarielle Kaufvertrag rückgängig gemacht werden?