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Schadenersat Immobilienmkler

| 19. Dezember 2017 10:49 |
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Schadensersatz


Beantwortet von

Es besteht eine Gemeinschaftvereinbarung zwischen freien Makler 1 und einem Makler 2 der Sparkasse. Dessen Immobilienleiter vermittelt das Objekt ohne Wissen der Makler 1 und 2 an einen Kaufinteressenten. Erst bei Besichtigung eines weiteren Interessenten seitens Makler 1 und 2 informiert der Verkäufer über die Information des Immobilienleiters , dass für seinen Interessenten bereits eine Finanzierungszusage vorlieg. Da Makler 1 und 2 keine Informationen und Unterlagen über den Interessenten des Immobilienleiters erhalten hatten, bittet Makler 1 per mail den Immobilienleiter um Zusendung der üblichen courtagsichernden Unterlagen -in cc dieser mail wurde dabei der Vorstand der Sparkasse in Kenntnis gesetzt. Nach nun fast 6 Monaten liegen die Unterlagen dem Makler ein noch nicht vor und es besteht Kenntnis darüber, dass das Objekt an den Interessenten des Immobilienleiters verkauft wurde. Diese Leiter ist mittlerweile nicht mehr bei der Sparkasse tätig.
Welche Chancen bestehen, gegenüber der Sparkasse bzw den Makler eine Schadenersatz durchzusetzen?


19. Dezember 2017 | 12:23

Antwort

von


(910)
Hussenstraße 19
78462 Konstanz
Tel: 07531-9450300
Web: https://www.anwaltskanzlei-dotterweich.de
E-Mail:

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Zunächst sind die Vertragsverhältnisse des Verkäufers zu den Maklern und dann der Inhalt der Gemeinschaftsvereinbarung zu überprüfen - von hier aus kann lediglich unterstellt werden, dass sich die Makler 1 und 2 die Courtage bei Abschluss eines Kaufvertrages hälftig teilen; ob ein Alleinauftrag vorliegt ist hingegen nicht beurteilbar. Damit Schadensersatzansprüche, insbesondere im Hinblick auf den entgangenen Gewinn im Sinne von § 252 S. 1 BGB gegenüber der Sparkasse bzw. deren Makler, welcher aber zumindest Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB sein dürfte, geltend gemacht werden kann, müsste sich der Immobilienleiter über den Inhalt der hier nicht bekannten Gemeinschaftsvereinbarung hinweggesetzt und einen den Maklern bekannten Interessenten ohne deren Kenntnis vermittelt haben.

Um die Chancen der Durchsetzbarkeit des Schadenersatzanspruchs abschließend beurteilen zu können, müssen sämtliche Details des Falles bekannt sein, weshalb hier weitere anwaltliche Prüfung erforderlich ist; in diesem Zusammenhang stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 21. Dezember 2017 | 17:52

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