Ich habe im November 2012 eine Immobilie per notariellem Kaufvertrag gekauft. ... Die Grundschulden, die im Grundbuch auf der von mir gekauften Immobilie eingetragen sind, sind ca. 45.000,-- höher als der Kaufpreis. ... Ich habe dem Rechtsanwalt von Gläubiger C mitgeteilt, dass ich laut Kaufvertrag (dieser liegt dem Rechtsanwalt auch vor) verpflichtet bin, zunächst an die Gläubigerbanken Bank A und Bank B zu zahlen und dann erst an den Verkäufer. - („Soweit aus dem Kaufpreis vom Käufer nicht übernommene Belastungen abgelöst werden müssen, weist der Verkäufer den Käufer schon heute hiermit unwiderruflich an, den Kaufpreis in Höhe dieser Ablösungsbeträge unmittelbar an diese Gläubiger nach deren Weisungen bei Fälligkeit des Kaufpreises zu zahlen.")