Entgeltfortzahlung sowie Kündigung Arbeitsvertrag in Probezeit
vom 21.1.2013
40 €
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Der Vertrag des Hauses / Arbeitgebers selber enthält keine Aussage zur Kündigung, der VKA-Vertrag sagt "Innerhalb der Probezeit kann der Arbeitsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsschluss gekündigt werden. Ich habe meine Kündigung am 21.01.2013 per EInschreiben erhalten, ausgestellt wurde sie am 18.01.2013 und mir wird darin eine Kündigung zum 31.01.2013 ausgesprochen. Aber damit sind die tarifvertraglichen Voraussetzungen doch gar nicht eingehalten, weil die zwei Wochen-Frist ja längst abgelaufen ist?