Frage zum notariellen Kaufvertrag / möglicher Sachmangel Ölgeruch?
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Kaufpreiszahlung und Übergabe ( "wirtschaftlicher Übergang" ) an die Käufer haben vor 2 Wochen stattgefunden. ... Nach einem Hinweis unseres Beauftragten Gutachters/Sacherständigen wurde die Heizung nochmals geprüft und ein Defekt sofort behoben. ... An allen Terminen vor und nach dem Kauf des Hauses ( Besichtigung, Leerstandsmeldung, Übergabe usw. ) wurde der Ölgeruch von den Käufern nicht erwähnt.