Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich ist sachliche Kritik im Rahmen von Ebay-Bewertungen zulässig, sofern Sie zutreffend ist. In Ihrem Fall haben Sie dem Käufer jedoch seine Frage nach den PCI-Steckplätzen beantwortet. Dies geschah zwar erst nach Abschluß des Kaufvertrages, indes haben Sie ihm das Recht zum Rücktritt vom Vertrag eingeräumt. Wenn Sie nachweisen können, daß Sie ihm die erwünschten Informationen gegeben haben, stellt seine Bewertung eine unzutreffende Kritik dar, die sich für Sie geschäftsschädigend auswirken kann.
Auch wenn eine Garantie hinsichtlich einer gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruches auf Entfernung der Bewertung natürlich nicht abgegeben werden kann, da es hier leider erfahrungsgemäß immer auch auf die (technische) Kompetenz des Richters ankommt, sehe ich gute Erfolgsaussichten, die Entfernung der Bewertung durchzusetzen.
Gerne dürfen Sie sich zur möglichen weiteren Vertretung mit mir in Verbindung setzen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort zunächst geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt A. Schwartmann
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