Schutzvertrag für mein Pferd
| 20.04.2008 15:07
| Preis:
***,00 € |
Hallo zusammen,
ich muss mein nicht reitbares Pferd aus finanziellen Gründen nun als Beistellpferd abgeben. Ich habe mir ein Schutzvetrag zusammen gestellt und würde mich sehr freuen, wenn sie kurz darüber lesen könnten und mir ein paar Tipps zu evtl. Lücken geben könnten.
Ist dieser Vetrag so wie er hier steht rechtskräftig?
Der Kaufpreis ist ein symbolischer Euro, da ich für diese Pferd nicht verlangen möchte. Ich bin froh, dass sie von einer Bekannten übernommen wird.
Hier der Vertrag, leider unformatiert, da ich kein Worddokument einstellen kann.
Schutzvertrag
Zwischen
XXXX XXXXX
im folgenden Verkäufer/in
und
XXXXX XXXXX
im folgenden Käufer/in
Präambel
Bei dem Pferd wurde Hufgelenksarthrose diagnostiziert.
Das Pferd kann daher nicht genutzt werden. Um dem Pferd bis an sein Lebensende eine artgerechte Haltung und Versorgung zu gewährleisten wird in Kenntnis und unter Zugrundelegung dieser Tatsachen folgender Schutzvertrag geschlossen:
§ 1
Kaufgegenstand
1.
Die Verkäuferin verkauft an den Käufer das Pferd mit dem Namen XXX, Rasse XXXX.
§ 2
Kaufpreis
Der Kaufpreis beträgt EUR 1,- und ist bei Übergabe des Pferdes in Bar zu entrichten.
§ 3
Beschaffenheitsvereinbarung
1. Äußere Beschaffenheitsmerkmale:
Rasse:
Alter:
Geschlecht:
Farbe:
Abzeichen:
Abstammung:
Leb.Nr.:
2. Gesundheitliche Beschaffenheit:
Das Pferd hat folgende Impfungen erhalten: Tetanus, Tollwut, Influenza (siehe Nachweise im Pferdepass).
Wegen folgender Krankheiten ist das Pferd nicht nutzbar:
Hufgelenksarthrose der Vorderbeine.
§ 4
Gewährleistungs- und Haftungsausschluss
Der Verkauf erfolgt unter vollständigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung, es sei denn, dass der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für eine Beschaffenheit übernommen worden ist.
Der Käufer kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen Schadensersatzansprüche geltend machen.
Die Haftungsbeschränkungen betreffen keine Ansprüche bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
§ 5
Übergabe
Die Übergabe des Pferdes erfolgt am 01.05.2008 an den Käufer persönlich.
§ 6
Gefahrübergang
Gefahr und Kosten gehen mit Wirksamwerden des Kaufvertrages / mit der Übergabe des Pferdes an den Käufer oder dessen Beauftragten über. Die Kosten des Transportes trägt der Käufer.
§ 7
Unterbringung
1. Der Käufer stellt das Pferd in XXXXXXXX ein.
Eine Umstellung ist dem Verkäufer rechtzeitig anzuzeigen.
2. Der Käufer verpflichtet sich zu einer artgerechten Haltung des Pferdes insbesondere
- zur Verfügungsstellung einer großen Weidefläche
- Ständige zur Verfügungsstellung von sauberen Wasser
- Regelmäßige Beobachtung und Betreuung des Pferdes
- Ständige Überprüfung und Sicherung der Umgrenzung (Zäune, Box etc.)
§ 8
Nutzungsumfang
Wegen seiner Krankheit und Gebrechen darf das Pferd nur zu folgenden Zwecken genutzt werden: Beistellpferd, nicht reitbar.
Insbesondere darf es nicht zu Turnierzwecken, Reitjagden, im Schulbetrieb, Voltigieren, Longenarbeit usw. genutzt werden.
§ 9
Weiterverkauf / Schenkung
Der Käufer hat vor einem Weiterverkauf / Verschenken des Pferdes, dies dem Verkäufer zu einem festen Ankaufspreis von 1,- EUR anzubieten. Der Verkäufer kann das Angebot nur innerhalb einer Frist von 3 Wochen annehmen. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Angebotes bei dem Verkäufer.
§ 10
Informationsrechte
1. Der Verkäufer hat das Recht, das Pferd jederzeit zu besuchen.
2. Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer oder dessen Bevollmächtigten verpflichtet, jederzeit Auskunft über den Zustand des Pferdes zu erteilen.
3. Der Käufer ist verpflichtet den Verkäufer sofort zu benachrichtigen, wenn sich der Gesundheitszustand des Pferdes erheblich verschlechtert.
Für eine Euthanasie ist grundsätzlich zuvor das Einverständnis des Verkäufers zu holen. In Fällen, in denen von dem Verkäufer nicht zeitgerecht zuvor das Einverständnis eingeholt werden kann, ist die Nottötung des Pferdes von dem Urteil eines Tierarztes abhängig zu machen, dessen Attest der Käufer vorzulegen hat.
Eine Schlachtung ist in jedem Falle ausgeschlossen.
§ 11
Vertragsstrafe
1. Verstößt der Käufer gegen die im Vertrag erwähnten Regelungen, so ist eine Vertragsstrafe von EUR 1.500,- an den Verkäufer zu zahlen.
2. Darüber hinaus erhält der Verkäufer ein unbefristetes Rücktrittsrecht für den Fall eines Verstoßes gegen die Regelungen dieses Vertrages. Im Falle des Rücktritts hat der Käufer das Pferd Zug um Zug gegen Rückgabe des Kaufpreises an den Verkäufer zurückzugeben, ohne einen Anspruch auf Ersatz von ihm getätigter notwendiger oder nützlicher Verwendungen zu haben. Im Falle des Rücktritts entfällt die Vertragsstrafe.
§ 12
Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages müssen schriftlich erfolgen. Außer den in diesem Vertrag schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen sind keine weiteren Absprachen oder Zusicherungen oder Erklärungen irgendwelcher Art abgegeben worden.
§ 13
Salvatorische Klausel
Sollte ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein, wird der Vertrag nicht seinem gesamten Inhalt nach unwirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Passage rechtlich wirksame Regelungen zu vereinbaren, die dem Vertragsziel entsprechen oder ihm nahe kommen.
Folgende Unterlagen/Papiere wurden übergeben:
-Equidenpass
-Zuchtbescheinigung
-Eigentumsnachweis
XXXXXX, den XXXXXX, den
____________________________________________________________
Verkäufer/-in Käufer/-in
Vielen Dank im Voraus
Trifft nicht Ihr Problem?
Weitere Antworten zum Thema:
Pferd