Anstellungsvertrag Geschäftsführer
vom 10.7.2008
150 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Er hat nach jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligungen unverzüglich eine von ihm unterschriebene Liste der Gesellschafter nach Maßgabe von § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG zum Handelsregister einzureichen. § 3 Nebentätigkeit, Wettbewerb (1) Dem Geschäftsführer ist es untersagt, sich ohne Zustimmung der Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar an einem Konkurrenzunternehmen zu beteiligen oder ein solches zu betreiben bzw. ... Steht der Geschäftsführer nicht mehr in den Diensten der Gesellschaft, gilt der letzte von dieser gezahlte Jahresbezug. ... Der Tantiemeanspruch bleibt zeitanteilig bis zum Monatsletzten, der auf das Ableben folgt, bestehen. § 5 Sonstige Leistungen, Spesen, Aufwendungsersatz (1) Trägt der Geschäftsführer im Rahmen seiner ordnungsgemäßen Geschäftsführertätigkeit Kosten und Aufwendungen, werden ihm diese von der Gesellschaft erstattet, sofern er die Geschäftsführungs- und Be-triebsbedingtheit belegt oder diese offenkundig ist. (2) Reisespesen werden bis zu den jeweils steuerlich zulässigen Pauschalbeträgen ersetzt. § 6 Jahresurlaub (1) Der Geschäftsführer hat Anspruch auf 26 Arbeitstage (Samstag ist kein Arbeitstag) bezahlten Urlaub im Geschäftsj