ALG nach Elternzeit wegen Aufhebungsvetrag während Elternzeit
vom 18.11.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock / Norderstedt
Nach der Geburt meines ersten Kindes in 03/2006 habe ich von 05/2006 bis 03/2009 Elternzeit beantragt und gleichzeitig eine Teilzeitvereinbarung über 30 Std. ... Gibt es in meinem Fall eine Sperrzeit wegen der Aufhebungsvereinbarung bzw. eine Anrechnung der Abfindung (vertragliche Kündigungsfrist wurde eingehalten; die Abfindung betrug nach 6,5 Jahren Betriebszugehörigkeit etwa 4 Monatsgehälter)?