Sehr geehrter Fragesteller,
Ich kann noch heute Abend für Sie tätig werden, indem ich mich für Sie als Verteidiger bestelle, Akteneinsicht fordere und – sofern eine polizeirechtliche Schnittmenge besteht – auch Näheres zu den Umständen der Sicherstellung des Fz. und zu dem Polizeieinsatz selbst in Erfahrung zu bringen versuche.
Wie in dem von Ihnen geschilderten Fall bereits geschehen, kann das im Einzelnen wiederum von der Erreichbarkeit eines zuständigen und verantwortlichen Sachbearbeiters abhängen.
Was die Staatsanwaltschaft angeht, wird die Akteneinsicht allerdings standardmäßig nicht kurzzeitig machbar sein.
Dies vorangestellt benötige ich umgehend Ihre Vollmacht, weitere bei Ihnen noch vorhandene schriftliche Unterlagen über die vorläufige Festnahme und auf freiwilliger Basis eine Kopie Ihres BPA.
Sollte im Verlauf meiner Bemühungen – deren Erfolg anwaltlich nicht garantiert werden kann – weitere Schritte erforderlich werden, wird dies das hier ausgelobte Beratungshonorar übersteigen und nur über eine gesonderte Honorarvereinbarung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Wertes sowie des Umfangs und der Schwierigkeit der Angelegenheit möglich sein.
Übersende Sie also die angeforderten Unterlagen per PDF-Datei an mein Email-Postfach, das Sie in unter meinem Profil finden. Die Vollmacht können Sie auf meiner Homepage unter „Downloads" herunterladen, ausfüllen, unterschreiben und als PDF-Scan ebenfalls per Email übersenden. Alles geht natürlich auch per Fax.
Bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
W. Burgmer
- Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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