Urlaubsnahme nach Wiedereingliederung
vom 12.2.2019
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Eichhorn / Pirna
Ich bin im vergangenen Jahr erkrankt und habe einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tage. Dieser setzt sich aus 20 gesetzlichen Urlaubstagen und 10 tariflichen Urlaubstagen zusammen. Von diesen 30 Tagen, habe ich im vergangenen Jahr 2 Tage genommen, so dass ich noch 28 Tage Urlaub habe.