Kündigung vor Arbeitsantritt - möglich unter Umgehung einer Vertragsstrafe?
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Ich habe einen Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen mit Beginn ab dem 01.05. unterschrieben, nun aber ein besseres Angebot bei einem anderen Unternehmen erhalten. ... Kann ich erst ab Beginn der Probezeit, also des Arbeitsantrittes kündigen, oder schon vorher? Kann ich durch eine vorherige Kündigung die Vertragsstrafe umgehen oder muss ich am ersten Arbeitstag erscheinen, kündigen und zwei Wochen in dem Unternehmen tätig sein, um keine Strafe zu zahlen?