Private Erreichbarkeit des Arbeitnehmers
vom 12.2.2013
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Sehr geehrte Damen und Herren, kann ein Arbeitnehmer dazu verpflichtet werden, dem Arbeitgeber seine private Telefonnummer und seine private Mailadresse zu geben? Wenn der Arbeitnehmer dies macht, muss er dann in seiner Freizeit an sein privates Telefon/Mailfach gehen und dem Arbeitgeber gegebenenfalls auch zurückrufen? Was ist, wenn der Arbeitnehmer seine Mailbox und dergleichen nicht abhört, einfach weil er z.B. das Handy irgendwann abschaltet und erst am nächsten Morgen (wenn er sowieso zur Arbeit geht) wieder anmacht oder er auf seinem privaten Handy nur private Anrufe entgegennehmen möchte?