Übereilt B2B Vertrag abgeschlossen
vom 3.4.2020
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Mauritz / Düsseldorf
In den AGB der Seite steht folgendes : Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die *** mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber" genannt) handelt. (2) **** schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/13.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 13 BGB: Verbraucher">§ 13 BGB</a> ab. ... Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn *** in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt. ... Sofern ich als Vertreter meiner Firma / einer anderen Person auftrete, versichere ich, über hinreichende Vertretungsmacht zu verfügen.