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1.104 Ergebnisse für vermieter anwalt schreiben

Nutzung Kellerraum
vom 26.3.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun hatte uns der Vermieter diesen Raum wegen "Eigenbedarfs" gekündigt. ... Unser Vermieter hat nun vor wenigen Tagen durch einen Mietmieter mit dem Anwalt gedroht, falls die Sachen nicht entfernt würden - ich habe geantwortet, sie würden ohnehin bald entfernt. Dennoch hat unser Vermieter postwendend einen Anwalt eingeschaltet und mit einer Räumungsklage wegen wissentlicher widerrechtlicher Nutzung des Kellervorraums gedroht, falls bis Mittwoch nächster Woche der Vorraum nicht frei sei.
Stellt dies eine Beleidigung dar?
vom 24.1.2008 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, innerhalb eines Mietrechtsstreites bezüglich Mietmägneln ist es in einem Schreiben zu folgender Aussage durch die Partei des Vermieters gekommen. Das Schreiben war nicht an mich sondern an meinen kurzzeitlich eingeschalteten Anwalt gerichtet. "...Das ein Wasserhahn durch die Luft fliegt ist wohl höchst unwahrscheinlich, da es dann ja Wasserschäden gegeben haben müsste.
Rechnung des Energieversorgers NEW an Vermieter
vom 26.4.2015 60 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, ich hatte meine ETW seit Mitte 2013 vermietet, und ab Anfang 2014 kam die Miete meist gar nicht oder in kleinen Teilbeträgen Ich hattet grosse Mühe den Mieter aus der Wohnung zu bekommen, Anfang Dezember 2014 zog er in einer Nacht und Nebelaktion aus. ... Zunächst keine Antwort, ausser einer Mahnung, dann auf mehrmaliger Intervention meinerseits ein Schreiben, ein Herrr (mein Nachname) habe Ende März 2014 den Leerstand telefonisch gemeldet und man habe dann den Vertrag mit dem Mieter auf mich übertragen, gleichzeitig nächste Mahhnung. ... Antwort war, dass der Vertrag ab sofort gelöscht wäre, am gleichen Tag erhielt ich jedoch ein weiteres separates Schreiben mit der Sperrankündigung nächsten Mittwoch.
Wohnung Wasser Wand, Fensterbank Vermieter Termin Berufstätigkeit
vom 4.1.2024 für 40 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Vermieter Schaden schriftlich gemeldet. ... Sie schreiben, es scheint ja nicht zeitkritisch bei uns zu sein, und geben Termin Ende Februar - wieder um allerspätestens 15:30 Uhr. ... Wir meinten nur das man sich ja bisschen nach der Berufstätigkeit richten müsse, und die meinte nur sie hat es nun deren Anwalt übergeben… Wir hatten es letztes Jahr schon mal allgemein gemeldet, da war Eigentümerwechsel und die wollten die Wohnungen besichtigen aber bei uns hatte niemand geklingelt.
Bis wann muss der Vermieter mir die Nebenkostenabrechnung schicken und kann ich die Nebenkosten einf
vom 17.8.2008 20 € Historischer Preis
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Mein Vermieter kümmert sich weder um das Haus, reagiert nicht auf Briefe oder Anrufe und ich habe bisher auch keine Nebenkostenabrechnung für 2007 erhalten. Seit einiger Zeit wird von den anderen Mietern auch keine Gartenpflege, Hausreinigung, usw. mehr erledigt, da diese vom Vermieter nicht mehr bezahlt wird. Auch auf Schreiben der anderen Mieter reagiert er nicht.
Kündigung vor Schlüsselübergabe, zu zahlende Kosten?
vom 11.11.2011 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Trotzdem bekam ich den Mietvertrag, mit dem Hinweis vom Vermieter, das sei doch egal und merkt keiner... hab ich nun ein Druckmittel gegen den Vermieter? ... Und wir vereinbarten eine Erklärung, schriftlich, leider nur eine Kopie beim Vermieter vorhanden, Zeugin ist meine Ex, und im Kündigungsschreiben wurde einmal bestätigt das es ein solches Schreiben gibt. ... Das Schreiben hatte ich damals gelesen.
Vermieter fordert Mietminderung
vom 11.1.2010 25 € Historischer Preis
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Also Baumangel, den Vermieter zu vertreten hat. ... Nun schreibt der Anwalt des Vermieters, dass all diese Umstände unerheblich sind und keine Mietminderung rechtfertigen. Der Vermieter reagiert nicht auf meine Schreiben im dem ich ihn auffordere die Arbeiten abzuschliessen.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. ... (heute, 3 Tage nach dem letzten Anruf) finden wir ein Kuvert im Briefkasten, auf dem handschriftlich vermerkt ist: „Einwurf per Bote, 16.2.2015, 22:25", darin befindet sich ein Schreiben vom Vermieter datiert auf den 16.2. mit folgendem Text (Anmerkungen von uns in Klammern): „Sehr geehrte…, da leider sämtliche Gespräche und Einigungsversuche meinerseits von Ihnen abgelehnt wurden bin ich nun gezwungen diesen Weg zu gehen. ... Februar 2015 (4 Werktage nach dem Datum des Schreibens!!!)
Mietrecht- als Vermieter
vom 28.5.2016 52 € Historischer Preis
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Als Vermieter haben wir Streit mit unserem ehem. ... Auf die Hinweise und den Vorschlag, eine "richtige" Gartenfirma zu engagieren, hat der Mieter so reagiert, dass er seinen Anwalt eingeschaltet hat, das hat er uns per E-mail mitgeteilt. ... Können wir die Gartenfirma in diesem Fall selbst aussuchen oder müssen wir das Schreiben von seinem Anwalt abwarten?
Unvollständige Empfänger-Angabe in Kündigung
vom 5.9.2006 25 € Historischer Preis
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Am 14.2.06 erhielt ich von dem Anwalt der Vermieterin einen Brief , indem das zweite Schreiben "entgegenkommend" als Kündigung anerkannt wurde, aber damit wirksam erst zum 30.4.06. ... Gibt es vielleicht irgendwelche Fristen, die ein Vermieter bei einer nicht rechtsgültigen Kündigung einhalten muss? 3) Ist die Höhe der gegnerischen Rechtsanwaltsgebühr richtig, also darf der Anwalt 15 Monatsmieten als Schadenssumme berechnen, obwohl nur drei Monatsmieten gefordert waren?
Vermieter (Bauträger) kassiert EBK, Zaun und Kaution...
vom 27.3.2007 30 € Historischer Preis
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Vermieter hat unterschrieben, dass alles einwandfrei war. ... Zumindest für Briefkasten, Hausnummer etc. hatte uns der Vermieter eine Ablöse bei Auszug versprochen. ... Keine Reaktion. ---> Muss ich gleich zum Anwalt oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?
Vermieter lässt uns nicht aus dem Mietvertrag
vom 5.10.2013 30 € Historischer Preis
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Nun haben wir eine neue Wohnung gefunden und dies unseren derzeitigen Vermietern mitgeteilt. ... Hier liegt, ausgehend von vorherigen Gesprächen mit unseren Vermietern, der Verdacht nahe, dass besagter Gutachter ein Bekannter der Vermieter ist. ... Denn seit unserem Schreiben an die Vermieter vor 1,5 Wochen, war er nicht mehr auf dem Grundstück anzutreffen.
Kündigungsfolgeschaden Nutzungsentschädigung
vom 30.3.2013 75 € Historischer Preis
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Am 9.12.2010 soll dann angeblich der Anwalt des Vermieters an meinen Anwalt ein Schreiben geschickt haben mit dem Angebot von zwei Übergabeterminen: 16.12.und 29.12.2010. Habe dieses Schreiben aber nicht bekommen, mein Anwalt hat auch nicht weiter nachgefragt. ... Mein Anwalt hat mir diese Schreiben erst mit Datum 11.1.2011 per Mail übermittelt, gelesen habe ich die Nachricht erst am 12.1.2011.
Rechtsanwaltskosten von Kaution abziehen
vom 7.3.2008 20 € Historischer Preis
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Da wir von diesem Schreiben total überrascht waren, haben wir schriftlich geantwortet: Wir möchten und bis in zwei Woche anwaltlich beraten lassen und und dann äußern. ... Und das obwohl wir nie einen Anwalt mit unsere Vertretung beauftragt hatten oder uns im Verzug befanden. ... Wir fragen uns nun, ob die Einschaltung eines Anwaltes sich lohnt, ob es andere Möglichkeiten gibt, oder ob wir einfach keine andere Wahl haben als das so hinzunehmen.
Kautionsrückzahlung - Vermieter zahlt nicht.
vom 17.8.2009 40 € Historischer Preis
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Diese sagte mir, sie habe mit dem Vermieter gesprochen. ... Die Zins/Schlussrechnung ist lt Vermieter-Seite bereits abgeschlossen. ... Daher brauche ich einen Rat wie ich in meinem speziellem Fall mit dem Vermieter am besten umgehen soll.
Kann der Vermieter unseren Malerfachbetrieb ablehnen?
vom 31.12.2009 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Als die Platten ab waren, kam ein Brief von dem Vermieter. ... Vier Wochen später, direkt am Heiligabend, bekommt meine Mutter ( 75 ) einen Brief vom Anwalt. ... In dem Schreiben steht, dass meine Mutter nun die 4800,- Euro zuzüglich des Gutachtens 238,- Euro und der Rechtsanwalt 1200,- Euro begleichen soll.
Umgang mit Mietkaution als Vermieter bei Privatinsolvenz der Mieter
vom 7.7.2009 35 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe als Vermieter Fragen in Zusammenhang mit Mietkaution und Privatinsolvenz. ... Juni 2009: Es trifft ein Schreiben vom Anwalt von Frau X (den sie inzwischen hinzugezogen hat) ein in dem er mitteilt dass ich das Sparbuch auflösen soll. ... Ich würde natürlich am liebsten den Weg wählen den der Anwalt von Frau X vorgeschlagen hat.