Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Anfrage möchte ich auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben völlig Recht: Für Ihren Mieter sind Sie nicht verantwortlich. Dies würde nur gelten, wenn beispielsweise Störungen des Hausfriedens, also solche innerhalb der Immobilie stattfinden würden. Dann läge eine Vertragspflichtverletzung vor, die Sie berechtigt, den Mieter abzumahnen und gegebenenfalls auch dann die Kündigung auszusprechen. In diesem Fall betreffen die Handlungen des Mieters nicht das Vertragsverhältnis. Wenn eine Verkehrsgefährdung u. ä. vorliegt, dann sollte die Angelegenheit in der Tat bei der Polizei gemeldet werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin
Diese Antwort ist vom 20. Dezember 2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Jetzt eine neue Frage stellen
Sie sprechen wohl das Problem der Haftung und Verkehrssicherungspflichten an, ich bedanke mich vorab und möchte hauptsächlich eine Hauptfrage im Rahmen der Nachfrage stellen:
Sie erwähnen hier also Fälle innerhalb einer Immobilie
Wie ich auch bereits dagte, handelt es sich hier um eine Zufahrt für Garagen
Meine Frage zielte daher darauf ab, ob die Leute - die im Nachbarhaus wohnen- die bei mir auch eine Garage angemietet haben, mich für die Belästigungen des Mieters in irgendeiner Form verantwortlich machen können.
Soweit ich sie verstehe bezieht sich die Verrantwortung des Vermieters alsu nur auf Ruhestörungen im Haus die ein Mieter verursacht
Der andere Mieter hätte also kein Recht etwa Schmerzensgeld beim Vermieter einzufordern sondern könnte er höchstens die Miete mindern.
So wie ich sie also verstehe betrifft oder umfasst eine Verkehrssicherungspflicht die man auch versichern kann jetzt nicht auch Personen die sich irrational verhalten ?
Ich gehe also davon aus das ich das schreiben der Nachbarn ignorieren kann
Nein, meine Ausführungen bezogen sich nicht auf die Verkehrssicherungspflicht und eine etwaige Haftung für Schäden, sondern die Verpflichtung, dem Verhalten Einhalt zu gebieten. Es tut mit leid, wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Eine Haftung Ihrerseits besteht auf keinen Fall. Solche Verkehrssicherungspflichten beziehen sich nur auf das Gebäude, nicht auf Verhalten anderer Personen bzw. Mieter. Solche Risiken wären auch nicht versicherbar, mit Ausnahme von Personen, die für Sie tätig werden, der Hausmeister beispielsweise oder Handwerker, die Reparaturen durchführen. In der Regel sind solche Risiken dann dererseits versichert.
Die Tatsache, dass die Bewohner des Nachbarhauses bei Ihnen Garagen angemietet haben, ändert die rechtliche Beurteilung nun doch. Dies habe ich der Ausgangsschilderung nicht entnommen, wofür ich um Entschuldigung bitte. Diesbezüglich liegt dann doch eine Störung des Hausfriedens vor, da es die selbe Immobilie betrifft. Daher können Sie den Mieter abmahnen und dann gegebenenfalls die Kündigung aussprechen. Die Mieter der Garagen hätten dann allenfalls ein Mietminderungsrecht.
Ich wünsche Ihnen ein erholsames Wochenende und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
Rechtsanwältin