Sehr geehrte RAe, im Jahr 2003 wurde ich von einer Bank aufgrund einer im Jahre 2001 abgegebenen, selbstschuldnerischen Bürgschaft, die ich für eine GmbH, die 2003 in Insolvenz gefallen ist, abgegeben habe, in Anspruch genommen. Ich habe mit der Bank im Jahr 2003 eine schriftliche Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Bis zum Jahr 2005 habe ich die monatlichen Raten bedient.