Die Stellungnahme des IHK-Namenschecks sagte aus, dass der Firmenzusatz „Deutschland" als Hinweis für Unternehmen genutzt werden würde, die nach ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, insbesondere nach Kapital, Größe, Organisation, Ausstattung und Umsatz auf den deutschen Markt als Ganzes zugeschnitten sind. ... Die Frage hierzu lautet nun wie folgt: Kann in der Öffentlichkeit als „Muster Deutschland" aufgetreten werden, wenn das Unternehmen im Handelsregister vorerst nur als „Muster" (ohne Firmenzusatz „Deutschland") eingetragen wurde, oder würde hieraus eine gesetzliche Widrigkeit entstehen, die am Ende sanktioniert werden würde?