Aus diesem Grunde, haben alle erbberechtigten Personen (meine Mutter, ich und mein Sohn vertreten durch seine Mutter) das Erbe ausgeschlagen. ... Außerdem wurde uns erklärt, dass wir seine Besitztümer (seine wenigen eigenen Möbel, sowie Bekleidung, seine vielen Bücher und CDs usw.) zwischenzeitlich weder selbst verwenden dürften, noch entsorgen oder veräußern, weil wir ansonsten trotz Ausschlagen des Erbes das Erbe angetreten hätten. ... Sollten wir das Erbe bis dahin entsorgt oder in Benutzung genommen haben, hätten wir de facto das Erbe doch noch angetreten und müssten somit auch die hinterlassenen Schulden begleichen.