. - Da auch ein Mittelpunkt meines Lebens jetzt in den USA ist, habe ich dort Scheidungsklage eingereicht, in Absenz meiner Ex-Frau, und dort Scheidung erfolgreich durchgesetzt (Mai 2008). - Ende April 2008 hat meine Ex-Frau eine Scheidungsklage in ihren Wohnort eingereicht, wo Ehegattenunterstützung verlangt wird,sowie Unterstützung meiner Tochter (insgesamt verlangt sie EUR 1450) - Ich war bis vor einem Monat arbeitslos, auf finanzielle Unterstützung meiner Tochter bin ich bereit, meine Ex- Frau kann aber arbeiten, ist gesund, 28 Jahre alt, bezieht seit mehr als einem Jahr Hartz IV, hat Deutsch-Intensivkurs bereits abge- schlossen, meine Tochter ist in einem Kindergarten gut untergebracht. ... - Ist das US-amerikanische Scheidungsurteil in Deutschland rechtskräftig und ist damit nicht ein Ehegattenunterstützung ausgeschlossen, da dies nicht im Urteil geregelt wird und da keine gemeinsame Güter existieren auch nicht in den USA erforderlich ist. - Wie antworte ich auf das Schreiben des Rechtsanwaltes meiner Ex-Frau. - Wie erreiche ich eine schnelle anerkennung der scheidung in Deutschland?