Hallo, ein guter Freund von mir hat ein erhebliches Problem wie folgt: Er war 7 Jahre angestellt in einem Betrieb und somit dortig versichert.Auf niedrigem Tarif, aber als Festangestellter.Nebenbei eröffnete er einen Betrieb auf Basis des Nebenerwerbs.Jedoch ist der Zusatzverdienst über die Jahre so hoch ausgefallen, dass der dem eigentlichen Hauptverdienst deutlich überwog.Durch Unwissenheit hat ihn niemand darauf aufmerksam gemacht, dass dies der gesetzlichen Krankenkasse zu melden ist.Der Betrieb wo er als Angestellter arbeitete, ist zum 1.11.17 geschlossen worden(Beginn der Tätigkeit 2011) und er bezog bis vor kurzem Arbeitslosengeld.Durch Zufall, bei der er bei seiner gesetzlichen Krankenkasse vorstellig wurde um zu erfahren wie die Weiterversicherung funktioniert nach ALG1, wurde ihm als eine Möglichkeit, die freiwillige Versicherung vorgeschlagen.Soweit er nicht gleich einen neuen Arbeitgeber findet als Beitragszahler.Hier muß er unter anderem seinen Steuerbescheid 2017 vorlegen als Bemessungsvorlage.Da ging ihm ein Licht auf und er ging erstmal ohne weiterzufragen! Jetzt kann er zwar als Angestellter sich weiterhin versichern lassen, muß aber immer damit rechnen geprüft zu werden.Ein neues Geschäft als Selbstständiger ist auch schwierig.Da er dann sofort die Steuerbescheide der gesetzlichen vorlegen muß und ein Wechsel in die private Krankenversicherung durch Alter(54) und manche Wewehchen wahrscheinlich sowieso abgelehnt wird.Da er in der Zeit als Angestellter und nebenberuflich zusammen ca.4000 Euro netto monatlich verdiente nach BWL, geht er von satten Nachzahlungen aus. 1.Ist es richtig das die Krankenkasse bis zu 4 Jahre rückwirkend Beitrage nachfordern kann? ... Oder letztendlich als Arbeitnehmer die Sache nicht an die große Glocke hängen und darauf hoffen, dass sich die gesetzliche Krankenkasse der Rückverfolgung gar nicht annimmt?