Sehr geehrte Fragestellerin,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Einkünfte aus Vermietung gelten grundsätzlich als Einkommen.
Die Höhe des Beitrages oder Ihrer Einnahmen kann ich online nicht überprüfen. Jedenfalls aber reicht ein Termin bei der Krankenkasse alleine nicht aus.
Sie müssen vielmehr gegen den Bescheid schriftlich Widerspruch einlegen und zwar innerhalb eines Monates mit Zugangsnachweis. Am besten schreiben Sie das heute und nehmen es morgen zu dem Termin mit und lassen sich den Empfang quittieren.
Allerdings hat der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung, das heißt erst einmal müssen Sie bezahlen, die Sach-und Rechtslage wird dann aber trotzdem geklärt. Wenn Sie nicht auf einmal zahlen können, dann müssen Sie zusätzlich einen Antrag auf Stundung stellen. Schreiben Sie in Ihren Widerspruch auch vorsorglich, dass Sie die Einrede der Verjährung erheben. Diese könnte greifen, § 25 I SGB IV bei Beiträgen aus 2016. Ob das im Einzelfall so ist, kann man nur anhand der Unterlagen prüfen.
Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt
Rechtsanwältin
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