Wir sollen Mahnbescheid des Anwalts der Gegenseite zahlen
vom 15.3.2016
30 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Christian Schilling, Dipl.-Jur. / Bad Homburg v.d. Höhe
Wir sprachen mit unserem Anwalt über die Aussicht einer Klage und entschieden uns "zähneknirschend" es zu lassen und unter "schlechte Erfahrung zu verbuchen" Nun mehr als 3 Jahre später schreibt mir der Anwalt des damaligen Grundstücksverkäufers und kündigt an ein Gerichtsverfahren gegen uns, wegen seiner Kosten von 457,91 EUR, einzuleiten wenn wir Ihm die Kosten nicht begleichen. ... Bin nun ziemlich verärgert das ich zu den damals entstandenen Kosten auch noch den Anwalt der Gegenseite zahlen soll obwohl ich den nicht beauftragt habe und auch kein Gericht mich dazu verurteilt hat. ... Außerdem wenn den der Mahnbescheid verjährt ist warum nicht die Kostennote des Anwalts.