Sachverhalt: Ich war seit 2009 Kunde bei der Software-Firma W GmbH. ... Da ein Aufrechterhalten der Geschäftsbeziehungen somit nicht mehr möglich war, verkaufte ich meine Kundenkonto mit allen verbundenen Lizenzen (ist so von W erlaubt und per für mich noch gültigen ‚alten‘ AGB geregelt). ========================= AGB ============================ 2.4 Weitergabe 2.4.1 Sie sind berechtigt, die unveränderte, beim Kauf auf Sie lizenzierte Version des [B] sowie die dazugehörige Dokumentation, auf Dauer an einen neuen Anwender zu verkaufen oder zu verschenken, vorausgesetzt, der neue Anwender erklärt sich mit den vorliegenden Lizenzbestimmungen einverstanden […] 2.4.4 Sie sollten die [W] GmbH bei Erwerb eines weitergegebenen [B]schriftlich unter Angabe Ihres Namens und vollständiger Anschrift, sowie Name und Anschrift des Verkäufers, umgehend informieren (w@w.de). Dies ermöglicht dem neuen Anwender, bei entsprechender Lizenz, weiterhin das Herunterladen von Updates und die Nutzung des Support der [W] GmbH. ========================================================== Die für mich gültigen AGB regeln nur den Verkauf der Lizenzen, ein Kundenkonto gab es damals noch nicht.