Räumungsschutz bei vorzeitiger Kündigung eines Zeitmietvertrages
Grund für den Zeitmietvertrag war die Absicht, die Wohnung, die sich in unserem Haus befindet, selbst zu nutzen. ... Aufgrund der schwierigen Wohnungssituation vor Ort gehen wir davon aus, dass der Mieter entweder Widerspruch gegen die Kündigung einlegen oder am Ende der Mietdauer nicht freiwillig ausziehen wird. Je nach Verhalten des Mieters wird die Räumungsklage per Anfang März (bei Widerspruch gegen die Kündigung) oder Mitte Mai (falls die Wohnung nach Nutzung der Ziehfrist nicht geräumt ist) erhoben werden.